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 Betreff des Beitrags: Frage bzgl Behindertenbescheid
BeitragVerfasst: 29. Jun 2008 13:25 
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Registriert: 09. Feb 2007 22:37
Beiträge: 15
Nachdem ich den Thread vom 080407 durchgelesen habe bin ich am überlegen entweder den Pass oder den Bescheid zu beantragen.
Mich würde nun interessieren , ob im Bescheid die genaue Diagnose (pap. SD CA) steht bzw ob der DG die Möglichkeit hat diese Information zu erlangen. In meiner Dienststelle ist zwar bekannt, dass mir meine ges Schildd entfernt wurde jedoch nicht der Grund dafür.
Wer kann mir helfen?
lG Tina


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 Betreff des Beitrags: Pass oder Bescheid?
BeitragVerfasst: 30. Jun 2008 21:43 
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Registriert: 04. Apr 2007 16:39
Beiträge: 35
Wohnort: Liezen
Grundsätzlich ist es in Österreich so, dass bei einem Bescheid ab 50% GdB (Grad der Behinderung) nach einigen Monaten der Dienstgeber automatisch vom Bundessozialamt (BASB) informiert wird, dass der betroffene Dienstnehmer zum Kreis der begünstigten Behinderten zählt. da er dann die Möglichkeit hätte, eventuell weniger oder gar keine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Bei dieser Information darf die Behinderung nicht bekanntgegeben werden. Dem Bescheid, welcher einem selbst ausgehändigt wird, ist ein Beiblatt angefügt, welches die Behinderung(en) beeinhaltet(n). Dieses Beiblatt muß man dem Dienstgeber nicht aushändigen, da der GdB in Prozenten im Bescheid steht, von dem man ihm eine Kopie übergeben sollte.

Ich rate meinen Mitgliedern oder den behinderten Menschen, zuerst einen Paß zu beantragen, damit man zuerst ersehen kann, wie viel GdB überhaupt erreichbar sind. Dann kann man sich ab 50 % selbst entscheiden, sich einen Bescheid zusenden zu lassen, falls das Betriebsklima paßt und keine Gefahr des Mobbings besteht. Bleibt es beim Pass, so hätte man aber auch keinen Kündigungsschutz. Man muß as dann selbst entscheiden, was wichtiger ist.

Stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung (siehe auch www.oeziv.at, wo Rechtsdatenbanken enthalten sind; z. B. das damit betroffene Behinderteneinstellungsgesetz).

Mit freundlichen Grüßen
Franz (Gatte von Chrisi1)


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 Betreff des Beitrags: Danke
BeitragVerfasst: 02. Jul 2008 12:16 
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Registriert: 09. Feb 2007 22:37
Beiträge: 15
Vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort.
Alles Gute weiterhin und lG
Tina


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 06. Jul 2008 20:05 
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Registriert: 07. Nov 2005 21:49
Beiträge: 40
Hallo!

Ich bin wegen einer anderen Erkrankung im Besitz eines Behindertenbescheides incl. Passes mit 50% GdB.

Habe seit zweieinhalb Jahren keine Schilddrüse mehr und aufgrund einer Darmerkrankung große Probleme bei der Einstellung der Thyrex. Mein Darm nimmt die Hormone nicht richtig auf und daher bin ich nun seit Februar in einer enormen ÜF, nachdem ich Monatelang in einer UF war.
Mein TSH ist nun das dritte Mal unterhalb der Nachweisgrenze. Ich habe von Februar bis jetzt 15,5 kg ohne Zutun und ohne Probleme abgenommen und bin jetzt auf 73 kg bei einer Größe von 176 cm.
Wobei ich sehr froh darüber bin und mir das auch nicht schadet, solange ich keinen Schub wegen meiner Darmerkrankung bekomme.
Die Recurrensparese linksseitig vor und nach der Schilddüsen OP hat mir eine veränderte und heisere Stimme hinterlassen sowie Atemprobleme bei körperlicher Anstrengung.
Ich habe jetzt vom Bundessozialamt weitere 30% Behinderung wegen der Schilddrüsenprobleme zuerkannt bekommen und mein Behindertengrad erhöht sich somit um 1 Stufe.

LG
Shila


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 Betreff des Beitrags: Behinderung
BeitragVerfasst: 24. Jul 2008 19:41 
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Registriert: 25. Mai 2003 5:32
Beiträge: 102
Wohnort: wien
Hallo shila
Ich habe mich erst heute im Forum angemeldet und deinen Beitrag bezüglich Behinderung gelesen.
Bei meiner Tochter ist seit Geburt kein Schilddrüsengewebe vorhanden.Sie ist jetzt 13 Jahre und ich merke das bei Ihr aufgrund der Schilddrüsenunterfunktion so einige Probleme auftreten.
Da bei ihr ein lebensnotwendiges Organ fehlt wurde ich darauf aufmerksam gemacht,ich könne um unterstützung bezüglich Behinderung ansuchen.
Wir haben am Montag den 21.7 den Bescheid bekommen das der Antrag Abgewiesen wurde.
Die Ärztin die für diesen Bescheid zuständig war hat sich nur einen Befund durchgelesen nämlich jenen wo weder von ihren Hautproblemen noch Konzentrationsstörungen oder Verstopfungen Gemütsschwankungen etwas geschrieben wurde.Aber vielleicht kannst du mir einen Rat geben was ich weiters unternehmen soll. Auf deine Antwort würde ich mich freuen.l.G Melanie


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